
ORGANIGRAMM & VERFAHRENSBEISTÄNDE
Als Anwalt für das Kind ermitteln wir die Wünsche und Interessen des Kindes und bringen diese in familiengerichtlichen Verfahren ein. Wir haben das Ziel, möglichst eine an den Wünschen und den tatsächlichen Interessen des Kindes orientierte Entscheidung herbeizuführen, indem wir fachlich zwischen Kindeswille und Kindeswohl abwägen.
"Zur Wahrung der Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren wird vom Gericht ein Verfahrensbeistand (vormals Verfahrenspfleger) in Fällen bestellt, in denen eine Einschränkung oder gar der gänzliche Entzug der elterlichen Sorge oder eine größere Einschränkung des Umgangsrechts im Raum steht. Die persönliche Anhörung des Kindes ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.
Die originäre Aufgabe des Verfahrensbeistands besteht darin, das (wohlverstandene) Interesse des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Er ist nicht allein dem vom Kind geäußerten Wünschen verpflichtet, sondern muss auch objektive Gesichtspunkte des Kindeswohls berücksichtigen. Die damit verbundenen Abwägungen sind nicht immer einfach. Umso wichtiger sind alle Gespräche mit dem Kind, in denen es altersgemäß informiert und aufgeklärt wird. Zusätzlich kann der Verfahrensbeistand beauftragt werden, am Zustandekommen einvernehmlicher Regelungen mitzuwirken."
(Quelle: Bayerisches Landesjugendamt)
Lena Wolfschmitt
Praxismitarbeiterin
Mobil: 0151 - 40 38 98 03
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Arbeitsfelder:
- Elternberatung / Elterncoaching
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Einzelförderungen
- Pädagogische Fortbildungen
Ausbildungen / Qualifikation:
- Staatlich anerkannte Erzieherin
- Pädagogin (Bachelor of Arts)
Ulrike Denninger
Praxismitarbeiterin
Mobil: 0151 - 68 12 72 99
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TEAMTAGE
Unsere gemeinsame Erlebnisse sind lehrreich, machen Spaß und schweißen zusammen!




