
LEISTUNGEN
Die heilpädagogische Einzelförderung findet in einer Eins-zu-Eins Betreuung zwischen dem Klienten und dem Pädagogen statt. Hier können gezielt aktuelle Themen und Problematiken (z. B. ADHS, Entwicklungsverzögerungen, depressive Auffälligkeiten usw.) aufgegriffen und mit individuellen Methoden bearbeitet bzw. gefördert werden. Ziel ist es, die neu erworbenen Verhaltensweisen, Erkenntnisse und Erfahrungen, in den alltäglichen Prozess zu integrieren.
Heilpädagogische Diagnostik, wie zum Beispiel eine professionelle Verhaltensbeobachtung, beinhaltet auch zunehmend das Durchführen von standardisierten Testverfahren. Im Sinne der Heilpädagogik dienen sie dazu, sich ein ganzheitliches Bild über den Klienten zu verschaffen.
Keineswegs dürfen sie als einziges Mittel einer umfassenden heilpädagogischen Diagnostik gesehen und eingesetzt werden.
Mögliche diagnostische Mittel / Praxis Lebenslinie:
- DTK (Depressionstest für Kinder nach Rossmann)
- DEF (Diagnostischer Elternfragebogen nach Dehmelt, Kuhnert und Zinn)
- EBF-KJ (Elternbildfragebogen für Kinder- und Jugendliche nach Titze und Lehmkuhl)
- Familienmitgliederzuordnung
- Familienaufstellungen
- Familie in Tiere Test
- MZT (Mann-Zeichen-Test)
- STADI (Depressionsinventar ab 16 Jahre)
- KWT (Kinderwelttest)
- Wunschsteinkiste (Ressourcenaktivierendes Verfahren)
- Emotionsreflexionsbogen
- Bogen zur Biografiearbeit
- MPT (Münchner Persönlichkeitstest nach Zerssen und Petermann)
- EBSK (Eltern-Belastungs-Screening nach Deegner, Spangler, Körner, Beck)
- Mimürfel (reflexives Emotionserleben)
- Vorschullernsoftware
- Grundschullernsoftware (1.-4.Klasse)
- Computergestützte Lernprogramme zur Konzentrationssteigerung
- Computergestützte Lernprogramme zur Wahrnehmungsförderung
- Systematischer Beobachtungsbogen
- Vorschultraining 1 / LÜK
- Logikspiele für Vorschulkinder 1+ 2 / LÜK
- „Der Aufmerksamkeitstrainer“ (Software zur Konzentrationssteigerung)
Therapie-Tools zu folgenden Themen:
- Problematische Mediennutzung
- Psychotherapie mit Trauernden
- Selbstwert
- ADHS im Kindes- und Jugendalter
- Angststörungen im Kindesalter
- Depression im Kindesalter
- Eltern- und Familienarbeit
- Emotionsregulation
- Psychotherapie für Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung
Hilfen zur Integration können von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden, die aufgrund sozial / kultureller Problematiken, nicht in den Kindergarten, Schule, o. ä. integriert werden können.
In Zusammenarbeit mit den pädagogischen Einrichtungen wird auf der Grundlage eines Integrationsplanes, die schrittweise Umsetzung des Integrationszieles verfolgt.
Oftmals gibt es in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Situationen und Gefühle der Hilflosigkeit. Im Eltern- und Familiencoaching sollen vorhandene Problematiken aufgedeckt und Konfliktlösestrategien aufgezeigt und entwickelt werden. Die Erziehungsberechtigten sollen durch das Coaching neue Handlungskompetenzen erwerben.
Bei Trennung der Eltern ist es für die Erziehungsberechtigten oftmals schwierig, eine adäquate Umgangsregelung zu treffen. Verletzungen und eigene Befindlichkeiten verhindern den objektiven Blick auf die Bedürfnisse des Kindes. Hier stehen wir Ihnen als Mediatoren gerne zur Verfügung.
Die Umgangsbegleitungen können auch in den Räumlichkeiten der Praxis durchgeführt (begleitet) werden.
In einem Gerichtsverfahren kann ein Verfahrensbeistand hinzugezogen (bestellt) werden. Er soll die Interessen des minderjährigen Kindes vor Gericht vertreten.
HEILPÄDAGOGISCH- INTEGRATIVE SCHULBEGLEITUNG
Das Leistungsangebot "Heilpädagogisch - integrative Schulbegleitung" ist ein ambulantes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche, die ohne Unterstützung nicht am Regelunterricht teilnehmen können.
Unser Betreuungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die durch Aufmerksamkeitsdefizite, Störungen im Sozialverhalten so belastet sind, dass sie dadurch Schwierigkeiten im Schulalltag haben. Auch Kinder mit Störungen innerhalb des Autismus-Spektrums sowie frühkindlicher Autismus können zur Zielgruppe gehören.
Des Weiteren werden Kinder- und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, mit geringer Selbststeuerung sowie mit Verhaltens- und Lerndefiziten schulintegrativ begleitet.
Zuerst gilt es, die Frage zu klären, ob der Besuch einer Regelschule für das Kind/den Jugendlichen langfristig möglich und sinnvoll ist. Ergibt sich während der diagnostischen Beobachtungsphase, dass dies nicht der Fall ist, müssen Alternativen erarbeitet und entsprechende Hilfen installiert werden. Dies können sein:
- Wechsel der Schule bzw. des Schultyps
- Abklärung der beobachteten Symptome in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei einem Kinder- und Jugendpsychiater oder in einer sozialpädiatrischen Einrichtung.
- Stationäre/teilstationäre Aufnahme in einer therapeutischen Einrichtung mit interner Beschulung
- Unterbringung außerhalb der Familie, z.B. bei Verwandten oder einer Pflegefamilie
Ergibt die Auswertung der Diagnostik, dass eine Integrationshilfe geeignet ist, dem Kind/Jugendlichen den Besuch der Regelschule weiterhin sinnvoll zu ermöglichen, wird gemeinsam mit allen Beteiligten ein Konzept erstellt, in dem Art und Umfang der Hilfen festgelegt werden. Zwar sollen in der Erstellung des Konzeptes die Schwächen des Kindes/Jugendlichen ihre Berücksichtigung finden, das Hauptaugenmerk soll jedoch auf dieStärkung der Ressourcen gelegt werden, in der Überzeugung, dass dadurch eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Kindes/Jugendlichen mit dem Betreuer möglich wird, die für eine Stabilisierung der Situation notwendig ist.
Ziel und Auftrag der Leistung werden nach § 36 SGB VIII entsprechend dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall vereinbart und im Hilfeplan dokumentiert.
Die Fortschreibung und Überprüfung des Hilfeplanes erfolgt unter der Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten, der Mitarbeiter des Kosten- und des Hilfeträgers und deren Leitung. Über den Betreuungsverlauf werden regelmäßig Entwicklungsberichte verfasst, deren Aussagen in die Hilfeplanung einfließen.
Vorrangiges Ziel ist der Verbleib des Kindes/Jugendlichen im Klassenverband. Um diesen auf lange Sicht erreichen zu können, ist es nötig, dass der Jugendliche/das Kind lernt, in der Schule gegebene Strukturen und Autoritäten zu akzeptieren. Da Teil dieser schulinternen Struktur die Klassenverbände sind, ist ein weiteres Ziel, die
Gruppenfähigkeit des Kindes/Jugendlichen (wieder-) herzustellen.
Kennlernphase / Kind im gewohnten Lebensraum kennenlernen, für das Kind bekannt werden, gemeinsames Besprechung des Schulanbahnung, Ist-Stand-Ermittlung, Heranziehen von Informationen / Diagnostiken
- Stufe 1: Besichtigung / Kennenlernen der Schule des Lehrers
- Stufe 2: 2-stündiger Schulbesuch / evtl. Einzelarbeit im Anschluss / Hausaufgaben
- Stufe 3: 3-stündiger Schulbesuch / 1. Pause inklusive /Einzelarbeit in der Schule / Hausaufgaben
- Stufe 4: 4-stündiger Schulbesuch / 2. Pause inklusive / Einzelarbeit im Nachgang / Hausaufgaben
- Stufe 5: 6-stündiger Schulbesuch / Hausaufgabenerledigung zu Hause durch Eltern oder Wohngruppe
Die Integrationsmaßnahme wird über die Kostenträger der Jugendhilfe sowie in besonderen Fällen über die Eingliederungshilfe finanziert.
Die integrative Unterstützung erfolgt auf Antrag der erziehungsberechtigten Personen. In vorgegebenen Abständen finden mit allen Beteiligten (Schule, Elternhaus, Therapeuten) Hilfeplangespräche statt. Das Jugendamt wird regelmäßig, je nach Absprache, über den Integrationsprozess informiert.
Zielsetzungen werden überprüft und gegebenenfalls neu justiert.
Die aufgeführten Methoden stehen beispielhaft für eine Vielzahl bewährter Herangehensweisen an schulische Integrationsprobleme.
Anwendung hängen jeweils von der individuellen Problematik des Kindes/Jugendlichen
und dem fachlich-theoretischen Hintergrund der Betreuer ab.
- Verstärkerplan, welcher die Erfüllung klar definierter Zielvorgaben belohnt und dem Kind/Jugendlichen so eine ständige Rückmeldung über seine Fortschritte gibt und es zusätzlich motiviert.
- Eigen- und Fremdfeedback
- Auszeiten ermöglichen, wenn das Kind/der Jugendliche zu unruhig wird, damit er anschließend in Ruhe weiterarbeiten kann.
- Regelmäßige Reflektionen, Führung eines pädagogischen Tagesbuches, welches der Dokumentation dient und den Austausch zwischen Lehrkräften, Integrationshelfer und Eltern erleichtert. Durch das Tagebuch werden die Eltern über den Schulalltag ihres Kindes regelmäßig informiert und können bei Bedarf zeitnah auf Vorkommnisse reagieren.
- Methoden der Konfliktvermeidung:
Störungen werden sofort thematisch aufgegriffen und besprochen
Auszeiten werden innerhalb oder außerhalb des Klassenzimmers wahrgenommen,
Ausweichangebote werden geschaffen, um z. B. mehr Bewegungsmöglichkeitenzu ermöglichen (Schulhof, Sporthalle). - Methoden der Konfliktbewältigung/Mediation.
Aufgrund der unterschiedlichen Aufträge und Blickwinkel von Lehrern und Betreuern ist es notwendig, einen konstruktiven Austausch zwischen diesen zu etablieren. So sind regelmäßige Rückmeldungen zwischen Lehrer und Integrationshelfer nach dem Unterricht sinnvoll, damit ein gemeinsames weiteres Vorgehen und spezielle Themen besprochen werden können.
Der heilpädagogisch-integrative Schulbegleiter, ist nur für das Kind eingesetzt und kann nicht durch die Schule als „Zweitlehrkraft“ genutzt werden.
Das jeweilige Lerntempo / Stufe bespricht die Schulbegleitung mit der jeweiligen Lehrkraft.
Da die betroffenen Kinder/Jugendliche meistens Probleme damit haben, die schulischen Anforderungen (sowohl auf der Lern-, als auch auf Verhaltensebene) ohne Unterstützung des Elternhauses zu bewältigen, ist es notwendig, gemeinsam mit den Eltern zu arbeiten. Zunächst ist zu klären, ob es innerhalb der Familie einen geregelten Tagesablauf gibt, an dem sich das Kind/der Jugendliche orientieren kann, und die Eltern ggf. darin zu unterstützen, diesen zu installieren. Dazu gehören nicht nur klare Zeiten für die Nachtruhe und das Aufstehen, Zeiten für Hausaufgaben und eine klar definierte Freizeit. Häufig fällt es den Eltern von Integrationsschülern schwer, konstruktiv mit dem Lehrpersonal zu kommunizieren. Hier ist es wichtig, so zwischen Elternhaus und Schule zu vermitteln, dass zukünftige Absprachen direkt und ohne Unterstützung durch den Integrationshelfer möglich sind. Den Eltern wird durch den Helfer verdeutlicht, dass regelmäßige Gespräche mit den betreffenden Lehrern, die Gesamtsituation entspannen und eine gemeinsame Unterstützung des Kindes ermöglichen. Die Eltern/Einrichtung sind der Schulbegleitung nicht weisungsbefugt.
Es finden regelmäßig Elterngespräche statt. Die Aufgabe und Verantwortung, soll schrittweise an das Kind und den Eltern zurückgegeben werden. Nachbetreuung für das Kind/Jugendlichen findet bei den Eltern/Einrichtungen statt.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Notwendigkeiten des Falles. Eine Betreuung/Begleitung nach der regulären Schulzeit (13.00 Uhr) ist nicht vorgesehen und muss durch Eltern bzw. Einrichtung übernommen und abgedeckt werden. Abhol- und Bringzeiten der Kinder/Jugendlichen zählen als Arbeitszeit.